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   VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08   

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https://dejure.org/2008,7564
VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08 (https://dejure.org/2008,7564)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.05.2008 - 11 K 645/08 (https://dejure.org/2008,7564)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 11 K 645/08 (https://dejure.org/2008,7564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tierschutzrechtliche Wegnahme eines Tieres wegen Vernachlässigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Beschlagnahme von 264 Tieren; Schutzwürdiges Interesse als Voraussetzung für einen gerichtlichen Rechtsbehelf; Gutachten eines Amtstierarztes als Voraussetzung zum Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften; Abgrenzung der Begriffe Tierhalter und Betreuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozesrecht, Tierschutz: Durchsuchung eines Grundstücks und Fortnahme verwahrloster Tiere - unzulässige Eilanträge zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Durchsuchungsanordnung des Verwaltungsgerichts kein belastender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Trotz Tierhaltungsverbots erneut Tiere gehalten

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierschutz

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 184/07

    Fortnahme eines nicht verhaltensgerecht untergebrachten Tierbestandes durch die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08
    Nicht erforderlich ist, dass zu jedem fortgenommenen Tier ein Gutachten eines beamteten Tierarztes vorliegt (VG Aachen, Urteil vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 - m.w.N., juris).

    Vielmehr handelt es sich bei sämtlichen Gesichtspunkten um Indizien, deren Einschlägigkeit anhand der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu überprüfen ist und die erforderlichenfalls gegeneinander abzuwägen sind (VG Aachen, Urteil vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 - m.w.N., juris).

    Die dargelegten Gesamtumstände rechtfertigen die Annahme, dass ..., ... und ... als "Strohmänner" bzw. ... als "Strohfrau" gegenüber den Behörden auftreten sollten, um ihrer Mutter die derzeit illegale Fortsetzung der Tierhaltung und -betreuung zu ermöglichen (vgl. zu einem ähnlichen Fall VG Aachen, Urteil vom 27.07.2007 - 6 L 184/07, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08
    So betrifft Nr. 2 Maßnahmen in Bezug auf Tiere eines vorhandenen Bestandes, während das Vorgehen nach Nr. 3 in erster Linie den Umgang mit Tieren in der Zukunft zum Gegenstand hat (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, juris).

    Da die Voraussetzungen für die Fortnahme und Unterbringung nach § 16 a Satz 1 und 2 Nrn. 1 und 2 TierSchG vorlagen, kann dahinstehen, ob das Vorgehen der Antragsgegnerin auch auf Ermächtigungsgrundlagen des allgemeinen Polizeirechts gestützt werden kann, oder ob die in § 16 a TierSchG eingeräumten Eingriffsbefugnisse es praktisch ausschließen, die landesrechtlichen Sicherstellungsvorschriften ergänzend anzuwenden (für Letzteres Kluge, in: Kluge, Tierschutzgesetz, 2002, § 16a Rdnr. 19; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, juris).

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08
    Letzten Endes scheitert ein Folgenbeseitigungsanspruch aber nicht nur an der Rechtmäßigkeit der Fortnahme, sondern auch daran, dass ein Folgenbeseitigungsanspruch allein auf die Wiederherstellung des - durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten - ursprünglich rechtmäßigen Zustandes gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.05.2003 - 2 C 35.02 -, juris und Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 5.99 -, juris), sich ein ursprünglich rechtmäßiger Zustand durch eine Wiedereinräumung des (Mit-)Besitzes der Tiere an die Antragstellerin aus der gegenwärtigen Sicht jedoch von vornherein nicht wiederherstellen lässt.
  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 35.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08
    Letzten Endes scheitert ein Folgenbeseitigungsanspruch aber nicht nur an der Rechtmäßigkeit der Fortnahme, sondern auch daran, dass ein Folgenbeseitigungsanspruch allein auf die Wiederherstellung des - durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten - ursprünglich rechtmäßigen Zustandes gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.05.2003 - 2 C 35.02 -, juris und Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 5.99 -, juris), sich ein ursprünglich rechtmäßiger Zustand durch eine Wiedereinräumung des (Mit-)Besitzes der Tiere an die Antragstellerin aus der gegenwärtigen Sicht jedoch von vornherein nicht wiederherstellen lässt.
  • OVG Brandenburg, 25.05.1998 - 4 E 24/98

    Gefahrbeseitigungsmaßnahme; Unmittelbare Ausführung ohne Regelungscharakter;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08
    Gegen eine unmittelbare Ausführung bzw. die Rückgängigmachung ihrer Folgen muss deshalb grundsätzlich um Rechtsschutz im vorläufigen Rechtsschutzverfahren durch eine einstweilige Anordnung gemäß § 123 VwGO nachgesucht werden (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 25.05.1998 - 4 E 24/98 -, juris).
  • VGH Bayern, 27.06.2006 - 25 ZB 05.1507
    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08
    Im Rahmen der §§ 2, 16 a Satz 2 Nr. 2 TierSchG geht es darum, wer für die tierschutzwidrigen Verhältnisse verantwortlich ist (BayVGH, Beschluss vom 27.06.2006 - 25 ZB 05.1507 -, und Urteil vom 17.12.1992 - 25 B 90.2906 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1987 - 5 S 539/86

    Keine Erledigung durch Vollziehung eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08
    So ist es nach summarischer Prüfung hier, wobei offen bleiben kann, ob sich - wie die Antragsgegnerin vorträgt - die Androhung des unmittelbaren Zwangs in der Verfügung vom 31.10.2007 und damit auch der hiergegen gerichtete Widerspruch insoweit erledigt haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.09.1987 - 5 S 539/86 -, juris).
  • VGH Bayern, 17.12.1992 - 25 B 90.2906
    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08
    Im Rahmen der §§ 2, 16 a Satz 2 Nr. 2 TierSchG geht es darum, wer für die tierschutzwidrigen Verhältnisse verantwortlich ist (BayVGH, Beschluss vom 27.06.2006 - 25 ZB 05.1507 -, und Urteil vom 17.12.1992 - 25 B 90.2906 -, juris).
  • VG Greifswald, 02.11.1998 - 2 B 1086/97
    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08
    Daher würde die Suspendierung der Androhung unmittelbaren Zwangs ins Leere gehen (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 02.11.1998 - 2 B 1086/97 -, juris).
  • VG Meiningen, 11.07.1995 - 2 K 556/94
    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08
    Das Rechtsschutzbedürfnis kann dann verneint werden, wenn es offensichtlich ist, dass der Erfolg in der Sache dem Antragsteller keinen Nutzen bringt (Kopp/Schenke, a.a.O., Vorb § 40 Rdnr 38f. m.w.N.; VG Meiningen, Beschl. v. 11.07.1995 - 2 K 556/94.Me -, juris).
  • VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 1793/15

    Verwaltungsvollstreckung; Vollstreckungsauftrag; Abgrenzung Betreten und

    Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung im Wege des unmittelbaren Zwangs und somit auch der Wegnahme, handelt es sich um einen Realakt (App/Wettlaufer, Praxishandbuch Verwaltungsvollstreckungsrecht, 5. Auflage 2011, § 41 Rn. 32; VG Karlsruhe, Beschl. v. 05.05.2008 - 11 K 645/08 - juris Rn. 36).
  • VG Karlsruhe, 02.11.2012 - 1 K 2596/12

    Einstweiliger Rechtsschutz - Bestimmtheit einer Aufforderung an einen Tierhalter

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die bereits erfolgte Fortnahme der Tiere bzw. die Rückgängigmachung ihrer Folgen kommt daher in der Regel allein im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Regelungsanordnung) in Betracht (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.05.1998 - 4 E 24/98 -, NVwZ-RR 1999, 117-118 = juris Rn. 3; VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.05.2008 - 11 K 645/08 -, n.v.).

    Dieser aus den Grundrechten und dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Anspruch setzt voraus, dass durch rechtswidriges hoheitliches Handeln Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen verletzt oder beeinträchtigt worden sind und der dadurch geschaffene rechtswidrige Zustand beseitigt werden kann (VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.05.2008 - 11 K 645/08 -, n.v.; VG Aachen, Beschluss vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 -, juris Rn. 36).

  • VG Würzburg, 04.03.2020 - W 8 S 20.311

    Tierschutzrechtliches Haltungsverbot - Vollziehung einer Duldungsanordnung

    Eine hinreichend verfestigte Stabilisierung tierschutzgerechter Haltungsbedingungen müsste gewährleistet sein (vgl. OVG NRW, B.v. 19.1.2009 - 20 B 1748/08 - juris; vgl. auch VG Karlsruhe, B.v. 5.5.2008 - 11 K 645/08 - juris).
  • VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927

    Herausgabe von weggenommenen und weiterverkauften Pferden

    Eine hinreichend verfestigte Stabilisierung tierschutzgerechter Haltungsbedingungen müsste gewährleistet sein (vgl. OVG NRW, B.v. 19.1.2009 - 20 B 1748/08 - juris; vgl. auch VG Karlsruhe, B.v. 5.5.2008 - 11 K 645/08 - juris).
  • VG Würzburg, 21.02.2020 - W 8 E 20.153

    Rückgabe behördlich weggenommener Tiere

    Eine hinreichend verfestigte Stabilisierung tierschutzgerechter Haltungsbedingungen müsste gewährleistet sein (vgl. OVG NRW, B.v. 19.1.2009 - 20 B 1748/08 - juris; vgl. auch VG Karlsruhe, B.v. 5.5.2008 - 11 K 645/08 - juris).
  • VG Würzburg, 12.11.2018 - W 8 K 18.926

    Rückgabe behördlich weggenommener und weiterveräußerter Pferde

    Eine hinreichend verfestigte Stabilisierung tierschutzgerechter Haltungsbedingungen müsste gewährleistet sein (vgl. OVG NRW, B.v. 19.1.2009 - 20 B 1748/08 - juris; vgl. auch VG Karlsruhe, B.v. 5.5.2008 - 11 K 645/08 - juris).
  • VG Würzburg, 11.02.2019 - W 8 K 18.926

    Behördliche Veräußerung aus Gründen des Tierschutzes weggenommener Pferde

    Eine hinreichend verfestigte Stabilisierung tierschutzgerechter Haltungsbedingungen müsste gewährleistet sein (vgl. OVG NRW, B.v. 19.1.2009 - 20 B 1748/08 - juris; vgl. auch VG Karlsruhe, B.v. 5.5.2008 - 11 K 645/08 - juris).
  • VG Münster, 27.06.2008 - 1 K 1707/06
    Das erforderliche Gutachten, an das keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, vgl. dazu VG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 11 K 645/08 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, juris, liegt vor.
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